Die Limited ist die häufigste Rechtsform von Unternehmen in England. Die interessanteste Form der Limited ist die der deutschen GmbH ähnliche Private Limited Company by Shares. Dank der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU sind seit 2003 Limiteds in Deutschlands rechtskräftig. Die Vorteile der begrenzten privaten Haftung und des geringen Stammkapitals ist für Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen attraktiv. Eine Limited gründen in Deutschland ist unkompliziert und schnell möglich.

Eine Limited gründen
Vorraussetzung für die Gründung einer Limited sind ein Gesellschaftervertrag und die Bestimmung des Geschäftsführers, welche nicht notariell beglaubigt sein müssen. Durch die Eintragung der Limited in das englische Handelsregister, was etwa ein bis zwei Wochen in Anspruch nimmt, wird das Unternehmen gegründet. Eine Expressgründung innerhalb von 24 Stunden ist gegen Aufpreis möglich. Der Firmensitz der Limited muss sich in England oder Wales befinden. Eine steigende Zahl von spezialisierten Agenturen bieten nicht nur Unterstützung bei der Gründung einer Limited sondern auch die Bereitstellung der notwendigen Postadresse für den Firmensitz oder die Verwaltung der Limited an. Bei der Auswahl der Agentur sollten neben dem Preis die Qualität, Erfahrung und Seriösität eine Rolle spielen.

Wenn eine Limited als unselbständige Betriebsstätte in Deutschland tätig ist, muss eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen. Selbständige Zweigniederlassungen bedürfen zusätzlich der Eintragung in das Handelsregister. In diesem Fall ist die notarielle Anmeldung durch den Geschäftsführer unter Vorlage der Gründungsunterlagen und beglaubigter Übersetzungen notwendig.